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Sozialstaat

 Quelle:  Stadt Offenburg

 

Grundlagen des Sozialstaats

 

Was die Offenburger Forderungen außerdem auszeichnete, war ihr Bekenntnis zur sozialen Demokratie. Die Autoren bekannten sich rückhaltlos zum Gleichheitssatz. Sie verlangten die Abschaffung aller Privilegien, Bildung für alle und eine gerechte, an der Leistungsfähigkeit des einzelnen Bürgers orientierte Besteuerung. Einen Kernpunkt bildete die Forderung nach Ausgleich des Missverhältnisses zwischen Arbeit und Kapital.

 

Mit diesem sozialreformerischen Programm waren die Offenburger Demokraten ihrer Zeit weit voraus. Die bürgerliche Mehrheit lehnte derart grundlegende gesellschaftliche Veränderungen rundweg ab. Die sozialpolitischen Forderungen schlugen sich daher auch nicht im Verfassungswerk der Paulskirche nieder.

 

Erst in der Weimarer Reichsverfassung und im Grundgesetz fielen diese auf fruchtbaren Boden. In Art. 20 GG wird die Bundesrepublik als ein demokratischer und sozialer Bundesstaat charakterisiert. Dazu kommt eine eindeutige Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, die dem Prinzip des Sozialstaats Konturen gegeben hat. Dort werden als dessen wichtigste Ziele genannt:


- Die Fürsorge für Hilfsbedürftige, die wir heute "Sozialhilfe" nennen
- Die Gewähr eines menschenwürdigen Existenzminimums
- Die Rücksichtnahme auf die Interessen der sozial Schwächeren
- Die Daseinsvorsorge in den Fällen der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit
- Die Entwicklung des Arbeits- und sozialen Mietrechts 

 

Die Autoren des Offenburger Programms wären erfreut zu sehen, wie ihre sozialen Ideen während der mittlerweile fast 70jährigen Geltung des Grundgesetzes Gestalt angenommen haben. Und wir Leser staunen über die Aktualität, die die Offenburger Forderungen des Volkes noch heute besitzen.