Stadterneuerung / Sanierung

 

Was heißt Stadterneuerung: Ziele, Rechtsgrundlagen der Sanierung

 

Ziel der Stadterneuerung ist die Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsplatzqualität sowie der Infrastruktur eines Gebiets. Dieses Ziel wird einerseits durch private Maßnahmen und anderseits durch kommunale Maßnahmen erreicht.

 

Nach der Festlegung eines Sanierungsgebiets wird bei allen betroffenen Grundstücken ein so genannter „Sanierungsvermerk“ im Grundbuch eingetragen. Die Eintragung des Sanierungsvermerkes bezweckt, dass betroffene oder interessierte Personen (insbesondere Grundstückseigentümer) sowie das Grundbuchamt vom Bestehen eines Sanierungsgebietes und der daraus resultierenden Rechtswirkungen Kenntnis erhalten.

 

Damit die Gemeinden über alle wichtigen Geschäfte, die die im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke und Gebäude betreffen, informiert werden, hat der Bundesgesetzgeber das Instrument des Sanierungsvermerkes in Verbindung mit der Genehmigungspflicht bestimmter Vorhaben und Rechtsvorgänge in das Baugesetzbuch aufgenommen. Damit soll verhindert werden, dass Maßnahmen, die den Sanierungszielen zuwiderlaufen, durchgeführt werden.

 

Folgende Vorhaben bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Sanierungsstelle der Stadt Offenburg (§ 144 BauGB): 

  • Vorhaben für die eine Baugenehmigung erforderlich ist
  • Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, die sich erheblich wertsteigernd auswirken
  • Miet- oder Pachtverträge, die auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert werden (Verträge auf unbestimmte Zeit unterliegen nicht der Genehmigungspflicht)
  • Grundstücksveräußerungen und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. Nießbrauch, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten etc.)
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
  • die Teilung eines Grundstückes

 

Keiner Genehmigung bedürfen z. B. Rechtsvorgänge, die zum Zwecke der Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge geschlossen werden.

 

Die praktische Bedeutung des Sanierungsvermerkes ist, sicherzustellen, dass der jeweilige Grundstückseigentümer die erforderliche Genehmigung einholt. Das Grundbuchamt darf genehmigungspflichtige Vorgänge ohne Genehmigung nicht im Grundbuch vollziehen.