Abgeschlossenheitsbescheinigung


Abgeschlossenheitsbescheinigung, Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung, Antrag
Kontakt:
Fachbereich Bauservice
Wilhelmstraße 12
77654 Offenburg
Tel.: 0781 82-3000
Fax: 0781 82-7000
 buergerbuerobauen@offenburg.de

Für die Bildung von Wohnungseigentum ist für den Notar die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Sie grenzt einzelne Wohneinheiten von der Gesamtwohnungszahl innerhalb eines Gebaüdes ab.



Gebühren:
Gebühr für Abgeschlossenheitsbescheinigung pro Wohnung 100,00 €
Ab der 5. Mehrfertigung zusätzlich pro Fertigung 10,00 €
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