Baugenehmigung/Baugenehmigungsverfahren


Notwendige Bauvorlagen für die Baugenehmigung Notwendige Bauvorlagen für die Baugenehmigung
Kontakt:
Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice
Technisches Rathaus, BürgerBüroBauen
Wilhelmstraße 12
77654 Offenburg
Tel.: 0781 82-3000
Fax: 0781 82-7000
 buergerbuerobauen@offenburg.de

Ansprechpartner/ -in


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BürgerBüro Bauen

Für Bauvorhaben, die nicht unter die Verfahrensfreiheit fallen,  ist ein Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen (siehe Checkliste) in mindestens zweifacher Ausfertigung einzureichen. Das Recht zur Bauvorlage besitzen Architekten uneingeschränkt, Ingenieure für Ingenieurbauten sowie Personen mit nachgewiesener Sachkunde und Erfahrung (z. B. Bautechniker) für kleinere Bauvorhaben. Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Bauwert.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine Anhörung der betroffenen Grundstücksangrenzer, die Einsprüche geltend machen können sowie der entsprechenden Fachbehörden. Nach Rücklauf sämtlicher Stellungnahmen der Fachbehörden kann die Baugenehmigung erteilt werden, wenn alle übrigen Voraussetzungen vorliegen.


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