Bauplanung

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Technisches Rathaus, BürgerBüroBauen
Wilhelmstraße 12
77654 Offenburg
Tel.: 0781 82-3000
 buergerbuerobauen@offenburg.de

Im Rahmen der Bauplanung ist einiges zu beachten. Zuerst sollten Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan, den Bebauungsplan und das Liegenschaftskataster nehmen.


Im Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind. In der dazugehörigen Begründung werden die Planaussagen erklärt.


Der Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, in welcher Weise ein Grundstück bebaubar ist. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, der Anzahl der Geschosse und der zulässigen Dachform. Beachten Sie aber, dass es nicht für jedes Baugebiet einen Bebauungsplan gibt. Hat die Gemeinde für das Gebiet, in welchem Ihr Grundstück liegt, keinen Bebauungsplan aufgestellt, muss sich das geplante Vorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.


Im Liegenschaftskataster – auch als Katasterkarte oder Liegenschaftskarte bekannt – wird der flächendeckende, aktuelle Nachweis der Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Vermessungen geführt. Die Beschreibung (insbesondere Bezeichnung, Lage und Fläche des Flurstücks) ergibt sich aus dem Liegenschaftsbuch, die Darstellung des Flurstücks aus der Flurkarte. Das Liegenschaftsbuch wird in digitaler Form geführt (ALB – Automatisiertes Liegenschaftsbuch). Die Flurkarte wird zurzeit auf die Führung in digitaler Form umgestellt (ALK – Automatisierte Liegenschaftskarte).

Des Weiteren müssen Sie sich im Rahmen der Bauplanung mit der Erschließung, der Wasser- und Energieversorgung sowie der Abfallentsorgung beschäftigen. Einen weiteren wichtigen Punkt stellt das Thema Versicherungen dar, angefangen von der Bauversicherung über die Gebäudeversicherung bis hin zur Hausratversicherung.


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