Bauverfahren

Kontakt:
Stadt Offenburg
Technisches Rathaus, Fachbereich Bauservice, Beratung und Baurecht
Wilhelmstraße 12
77654 Offenburg
 buergerbuerobauen@offenburg.de

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg kennt zwei verschiedene Bauverfahrensarten, das Kenntnisgabeverfahren und das Baugenehmigungsverfahren. Daneben gibt es eine Reihe verfahrensfreier Vorhaben, die ohne vorherige Kontrolle der Baurechtsbehörde durchgeführt werden können.

Wer ein Bauvorhaben durchführen will, benötigt eine Baugenehmigung, es sei denn, es handelt sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben oder um ein Bauvorhaben, das im Kenntnisgabeverfahren abgewickelt werden kann. Als Bauvorhaben gilt dabei jede Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und jeder Abbruch einer baulichen Anlage.

Ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen, ein Kenntnisgabeverfahren durchlaufen müssen oder ob es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, erfahren Sie von der Baurechtsbehörde.

Beachten Sie, dass die Errichtung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme wieder ganz oder teilweise beseitigt werden muss.



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