Beglaubigung von Unterschriften

Kontakt:
Stadt Offenburg, Zentrales Bürgerbüro
Fischmarkt 2
77652 Offenburg
Tel.: 0781 82-2000
Fax: 0781 82-7251
 buergerbuero@offenburg.de

Das BürgerBüro ist befugt, Unterschriften zu beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsverordnung bestimmten Stelle benötigt wird.

Dies gilt nicht

  • für eine Unterschrift ohne zugehörigen Text
  • für eine Unterschrift, für die eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar notwendig ist.

Bitte bringen Sie mit: 

Ausweisdokument;

Persönliche Vorsprache, da die Unterschrift in Anwesenheit des Mitarbeiters /der Mitarbeiterin erfolgen muss.



Gebühren:
Beglaubigung von Unterschriften - Auf Anfrage -
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