Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen etc.

Kontakt:
Stadt Offenburg, Zentrales Bürgerbüro
Fischmarkt 2
77652 Offenburg
Tel.: 0781 82-2000
Fax: 0781 82-7251
 buergerbuero@offenburg.de

Das BürgerBüro ist befugt, Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder wenn die Abschrift etc. zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Originale müssen uneingeschränkt beweiskräftig sein, d. h. es dürfen keine Änderungen vorgenommen worden sein.

Ausnahmen: Ausgenommen hiervon sind Abschriften etc. deren Beglaubigung durch Rechtsvorschriften anderen Behörden vorbehalten ist. Dies gilt insbesondere für deutsche Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden u. a.); die ausschließlich vom ausstellenden Standesamt beglaubigt werden dürfen.


Bitte bringen Sie mit: Original, Kopie / Abschrift
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