Bewachungserlaubnis/ Überprüfung von Wachpersonal

Kontakt:
Stadt Offenburg, FB Bürgerservice und Soziales
Zentrales Bürgerbüro/ Gewerbe, Sicherheit und Ordnung
Spitalstraße 2
77652 Offenburg
 buergerbuero@offenburg.de

Ansprechpartner/ -in
Frank Appelmann

Wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum von fremden Personen überwachen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Ebenso ist vor der Einstellung von neuem Wachpersonal eine Bestätigung der Zuverlässigkeit dieser Person einzuholen.

Rechtsgrundlagen:
§ 34 Gewerbeordnung/ Bewachungsverordnung


Bitte bringen Sie mit: 

Antrag auf Bewachungserlaubnis:
- förmlicher Antrag
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis über finanzielle Sicherheiten
- IHK Unterrichtungsnachweis

Überprüfung von Wachpersonal:
- formloser Antrag
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- IHK Unterrichtungsnachweis



Gebühren:
Bewachungserlaubnis: 615,00 €
Überprüfung von Wachpersonal (förmlicher Antrag): gebührenfrei
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