Bundesstiftung Mutter und Kind

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Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind" unterstützt bedürftige Schwangere und Alleinerziehende mit einmaligen Leistungen, wenn Hilfe durch andere Sozialleistungen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist.
Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Zuständige Stellen:

  • staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege und von einzelnen Stadt- und Landkreisen
  • katholische Schwangerenberatungsstellen

Adressen finden Sie in der Broschüre "Informationen für Mütter und Väter" des Sozialministeriums.

Voraussetzung:

  • Wohnsitz in Baden Württemberg (Anträge aus anderen Bundesländern müssen bei den dortigen Stellen gestellt werden)
  • Schwangerschaft
  • persönliches Beratungsgespräch (kostenlos) in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder in einer katholischen Schwangerenberatungsstelle
  • Bedürftigkeit (z. B. wirtschaftliche Notlage)

Stiftungsleistungen sind den gesetzlichen Ansprüchen z.B. auf Sozialhilfe grundsätzlich nachrangig. Vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe müssen zunächst ausgeschöpft werden.

Ihr persönliches Erscheinen bei der Beratungsstelle ist erforderlich. Nach eingehender Beratung füllt die Beraterin den Antrag mit Ihnen aus.

Grundsätzlich ist die Antragstellung nur vor der Geburt möglich.

Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.

Folgende Leistungen können beispielsweise teilweise abgedeckt werden:

  • Erstausstattung des Kindes
  • Umstandskleidung
  • Kinderzimmereinrichtung
  • gegebenenfalls sonstige Hilfen

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem bei der Stadt Offenburg oder dem Landratsamt Ortenaukreis, den Diakonischen Werken, der Caritas, dem Sozialdienst Katholischer Frauen, bei Donum Vitae, der Arbeiterwohlfahrt oder Pro Familia.

 


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