Eisflächen

Kontakt:
Zentrales Bürgerbüro, Ordnungswesen

In der Vergangenheit wurden durch die Stadt Offenburg keine Eisflächen freigegeben.

Zur Vorbeugung und Vermeidung gefährlicher Situationen wurde bisher auf Anfrage darauf hingewiesen, dass das Betreten der Eisflächen öffentlich zugänglicher Baggerseen, Teiche oder Bachläufe nicht empfohlen wird und auf eigenes Risiko geschieht.

Öffentlich zugänglich sind der Burgerwaldsee und der Gifizsee auf Offenburger Gemarkung. Weitere Seen in Waltersweier, Griesheim und im Seewinkel sind teils in städtischem und/oder privatem Besitz bzw. nicht öffentlich zugänglich.

Diese Seen können bei langen Frostperioden zufrieren. Ob dann über die gesamte Fläche eine Dicke besteht, die als tragfähig zu bezeichnen wäre, wird nicht geprüft. Vor allem bei von der Sonne beschienenen Flächen und in den Randbereichen kann das Eis noch sehr dünn sein.

Ein Anhalt darüber, wann eine Eisfläche über ausreichend Tragfähigkeit verfügt, bietet hier die Webseite der DLRG

http://www.dlrg.de/rund-um-die-sicherheit/eisregeln.html

Das Betreten eines Sees wird erst dann als sicher definiert, wenn das Eis 15 Zentimeter dick ist, bei einem fließenden Gewässer erst ab 20 Zentimeter.

 

Für Seen außerhalb der Gemarkung Offenburgs ist die jeweilige Gemeinde Ansprechpartner.

 
Zurück