Entbindungsgeld

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Krankenkasse

Wenn Sie bei der Geburt Ihres Kindes kein Mutterschaftsgeld erhalten, beispielsweise weil Sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis berufstätig sind, können Sie Entbindungsgeld erhalten. Entbindungsgeld wird z. B. an Studentinnen, Unternehmerinnen oder über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversicherte Frauen bezahlt.

Voraussetzung:

  • kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld
  • Versicherungsverhältnis bei einer gesetzlichen Krankenkasse am Entbindungstag
  • die bereits erfolgte Entbindung

Wenn Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung oder nicht krankenversichert sind, kommt Mutterschaftsgeld in Betracht.

Es genügt ein formloses Schreiben mit dem Ersuchen um Überweisung des Entbindungsgeldes an die Krankenkasse. Vergessen Sie nicht, im Antragschreiben Ihre Bankverbindung anzuführen!

Das Entbindungsgeld ist ein einmaliger Auszahlungsbetrag.

Weitere Auskünfte zum Entbindungsgeld erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Krankenkasse.


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