Erben und Vererben

Im Falle einer Erbschaft stehen viele Angehörige und die im letzten Willen des Erblassers bedachten Personen oder Institutionen vor Fragen, die in dieser Lebenslage erläutert und beantwortet werden sollen. Darüber hinaus geben wir Ihnen zum Beispiel Hinweise und Informationen zur rechtssicheren Abfassung eines Testaments, zu speziellen Testamentsformen, zur gesetzlichen Erbfolge und zu den finanziellen Auswirkungen einer Erbschaftsannahme.

Im Einzelnen bieten wir Ihnen Informationen zu folgenden Themenbereichen an:

1. Erbfolge

  • Gesetzliche Erbfolge
  • Gewillkürte Erbfolge
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Pflichtteil
  • Erbengemeinschaft

2. Verfügungen von Todes wegen

  • Testament
    • Inhalt eines Testaments
    • Testamentsformen
    • Eigenhändiges Testament
    • Öffentliches Testament
    • Gemeinschaftliches Testament
    • Außerordentliches Testament (Nottestament)
    • Vermächtnis
    • Auflagen
  • Erbvertrag
  • Amtliche Verwahrung (Testament/Erbvertrag)
  • Testamentsvollstreckung
  • Stiftungen

3. Erbfall

  • Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Erteilung eines Erbscheins
  • Einziehung eines Erbscheins
  • Erbenhaftung
  • Anfechtung eines Testaments
  • Nachlass-Sicherung

4. Finanzielle Hilfen

  • Rechtsberatung bei niedrigem Einkommen (Beratungshilfe)
  • Hilfe bei der Prozessführung (Prozesskostenhilfe)

5. Steuerliche Aspekte einer Erbschaft

  • Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

6. Weiterführende Informationen

Diese Informationen sollen Ihnen nur einen allgemeinen Überblick geben. Die Beratung im Einzelfall können sie nicht ersetzen. Hier kann Ihnen insbesondere anwaltlicher und notarieller Rat weiterhelfen oder, soweit es um spezifisch steuerrechtliche Probleme geht, auch die Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe und durch die Länderfinanzbehörden.

Rat suchende nach einem Todesfall mit geringem Einkommen und Vermögen können nach dem Beratungshilfegesetz eine kostenfreie oder wesentlich verbilligte Rechtsberatung oder außergerichtliche Vertretung beanspruchen. Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwälte oder in Fällen, in denen durch eine sofortige Auskunft geholfen werden kann, durch die beim Amtsgericht für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger gewährt.

Weitere Informationen enthält die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Broschüre "Erben und Vererben" sowie die Broschüre des Landesfinanzministeriums "Steuertipps für Erbschaften und Schenkungen".


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