Erschließung

Kontakt:
Fachbereich Bauservice
Ansprechpartner/ -in
Susanne Grumer
Sabine Göppert
Links zum Thema:
Abwasserzweckverband Raum Offenburg

Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist in allen Fällen eine ausreichende Grundstückserschließung:

  • Anschluss an das öffentliche Straßennetz
  • gesicherte Wasserversorgung
  • ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung, regelmäßig durch Anschluss an die öffentliche Kanalisation

Erschließungsbeiträge

Die Refinanzierung der Erschließungs-/Anschlusskosten erfolgt über Erschließungsbeiträge bzw. Abwasserbeiträge.


 

Kanalhausanschlusskosten

Anschlusskosten vom Hausgrundstück zum öffentlichen Kanal - Näheres regelt die Abwassersatzung.


Wasser-, Gas- und Stromleitungen sowie deren Hausanschlusskosten
Die Anschlusskosten werden durch eine Umlage finanziert. Nähere Informationen hierzu bei den jeweiligen Energieversorgungsunternehmen.


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