Frühförderung

Kontakt:
Medizinischer Bereich:
Landesarzt für Behinderte - Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Hoppenlaustraße 7
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 1849-324
Fax: 0711 1849-325

Die Frühförderung ist ein Hilfeangebot für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und deren Familien. Sie kann vom Zeitpunkt der Geburt an bis zum Schuleintritt gewährt werden.

Aufgabe und Ziel der Frühförderung ist es, drohenden Behinderungen entgegen zu wirken, Auswirkungen vorhandener Behinderungen zu mildern und betroffene Familien zu begleiten.

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.


Voraussetzungen:

  • Auffälligkeiten in der allgemeinen Entwicklung, dem Verhalten, der Sprache
  • Seh- und Hörstörungen
  • geistige, körperliche und/oder seelische Behinderung


Verfahrensablauf:

Sie können schriftlich, telefonisch oder per e-Mail Kontakt mit der Arbeitsstelle Frühförderung aufnehmen. Dort klären Sie dann ab, welches Hilfeangebot für Sie geeignet ist. Wenn eine Hilfsmöglichkeit näher ins Auge gefasst wird, gibt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten, den Kinderärzten und den Fachkräften der Frühförderstellen. Die Eltern bringen dabei ihr Wissen um ihr Kind und seiner Umwelt ein. Die Fachkräfte bieten Beratung, Begleitung und Stärkung der Familie.


Frist / Dauer:

Für den Beginn der Maßnahmen gibt es keine feste Frist. Frühförderung kann mit der Geburt oder bei Auffälligkeiten während der frühkindlichen Entwicklung beginnen und endet spätestens mit der Aufnahme in den Sonderschulkindergarten oder in die Schule. Wenn Sie Fragen haben oder konkrete Hilfe benötigen, wenden Sie sich einfach frühzeitig an eine Beratungsstelle.


Kosten / Leistung:

Das Angebot des Systems Frühförderung Baden-Württemberg umfasst Früherkennung, Frühbehandlung, Früherziehung und Beratung. Diese werden mit unterschiedlichem medizinischen und/oder pädagogischen Schwerpunkt von folgenden Stellen angeboten:

  • niedergelassenen Ärzten und Therapeuten
  • Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ)
  • Kinderkliniken und anderen Fachkliniken
  • sonderpädagogischen Frühberatungsstellen
  • Interdisziplinären Frühförderstellen
  • Landratsämtern


Weitere Informationen und Auskünfte zu regionalen Angeboten und Institutionen für interdisziplinäre, medizinische oder pädagogische Frühförderung erhalten Sie über den Wegweiser "Frühförderung Baden-Württemberg" beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg.


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