Führungszeugnis

Kontakt:
Stadt Offenburg, Zentrales Bürgerbüro
Fischmarkt 2
77652 Offenburg
Tel.: 0781 82-2500
Fax: 0781 82-7251
 buergerbuero@offenburg.de

Beantragung Polizeiliches Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis (auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt) dient als Nachweis, dass man nicht vorbestraft ist. Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt. Wie lange Straftaten im Bundesamt für Justiz zentral gespeichert werden, ist je nach Schwere gesetzlich geregelt – mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.

 

  • Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N)
    Dieses Zeugnis wird direkt an die Meldeadresse geschickt.
  • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
    Dieses Zeugnis wird direkt an die entsprechenden Behörden verschickt. Eine vorher festgelegte Einsichtnahme kann beim Amtsgericht vorgenommen werden.
  • Erweitertes Führungszeugnis
    Wer hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, benötigt ein erweitertes Führungszeugnis.

 

Voraussetzungen

  • Mindestalter 14 Jahre
  • Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in Offenburg

 

Erforderliche Unterlagen

  • Persönliche Vorsprache und Identitätsnachweis durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
  • Zusätzlich beim Führungszeugnis für Behörden
    genaue Anschrift und Verwendungszweck und gegebenenfalls Aktenzeichen
  • Zusätzlich beim erweiterten Führungszeugnis
    schriftliche Aufforderung der Stelle, bei der das erweiterte Führungszeugnis benötigt wird

 

Antragstellung

  • Persönlich
    Im BürgerBüro oder der entsprechenden Ortsverwaltung, keine Vertretung durch bevollmächtigte Person, bei Minderjährigen kann auch die gesetzliche Vertretungsperson den Antrag stellen.
  • Schriftlich

Nach §30 des Bundeszentralregistergesetzes ist neben der persönlichen Beantragung auch eine schriftliche Antragstellung mit amtlicher oder öffentlich beglaubigter Unterschrift zulässig.

  • Online
    Kann das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

 

Gebühr

13€ (bar oder EC-Zahlung mit PIN möglich)

 

Gebührenbefreiung

  • Wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung  benötigt wird (entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden)
  • Führungszeugnis für ein Freiwilliges Soziales Jahr (entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden)

 

Bearbeitungszeit

Zusendung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn im Regelfall innerhalb von 14 Tagen (ohne Gewähr)

 

Bitte beachten:

Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, stellen den Antrag direkt beim

Bundesamt für Justiz

Adenauerallee 99-103

53113 Bonn


Bitte bringen Sie mit: 
  • Nachweis der Identität z.B. durch gültigen Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis
  • Nachweis der Vertretungsvollmacht, wenn Antrag als gesetzlicher Vertreter gestellt wird
  • Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder des gesetzlichen Vertreters
  • Angabe des Geburtsnamens der Mutter
  • Angabe der Behörde mit Anschrift, sowie die Geschäftsnummer oder den Verwendungszweck

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