Gaststättenrecht

Kontakt:
Stadt Offenburg, FB Bürgerservice und Soziales
Zentrales Bürgerbüro/ Gewerbe, Sicherheit und Ordnung
Spitalstraße 2
77652 Offenburg
Tel.: 0781 82-2419 / 82-2232
Fax: 0781 82-7499
 frank.appelmann@offenburg.de

Gaststättenkonzession

Nach der Gesetzesänderung im Juli 2005 bedarf es nur noch einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis, wenn im Zusammenhang mit der Gaststätte Alkohol verkauft bzw. ausgeschenkt wird. Alle anderen gastronomischen Betriebe, z. B. reine Imbisse oder Kaffee-Restaurants, benötigen keine zusätzliche Erlaubnis und müssen sich lediglich bei der Gewerbeabteilung anmelden. Zu beachten ist allerdings, dass dennoch alle Bestimmungen des Gaststättenrechts Anwendung finden (z. B. Lebensmittelhygiene, Sperrzeit, Gaststättenverordnung...)

Weitere Informationen und Beratung erteilt das Fachteam Gewerbe, Sicherheit und Ordnung.


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