Geburt, Staatsangehörigkeit

Kontakt:
Stadt Offenburg
Fachbereich Bürgerservice und Soziales, Standesamt
Fischmarkt 2
77652 Offenburg
 standesamt@offenburg.de

Ihr Kind erwirbt mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Mutter oder der Vater des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Sind Mutter und Vater ausländische Staatsangehörige, erwirbt Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt, wenn es in Deutschland geboren wird und folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:

Zumindest ein Elternteil muss

  • sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten,
  • auf unabsehbare Zeit in Deutschland leben (Aufenthalt ist nicht nur vorübergehend),
  • freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (das ist beispielsweise ein EU-Bürger, der bei uns Arbeitnehmerstatus hat) oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder Staatsangehöriger der Schweiz mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis sein oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen.
 

Weitere Informationen und Auskünfte erteilen Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörden (Landratsamt Ortenaukreis).

Unter dem Stichwort Einbürgerung erhalten Sie weiterführende Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsmöglichkeiten.


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