Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung

Kontakt:
Stadt Offenburg, Zentrales Bürgerbüro
Zentrales Bürgerbüro/ Gewerbe, Sicherheit und Ordnung
Spitalstraße 2
77652 Offenburg
Tel.: 0781 82-2232
Fax: 0781 82-7499
 buergerbuero@offenburg.de

Ansprechpartner/ -in
Carina Nicolai

Anzeigepflichtig ist jede selbstständige gewerbliche Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung gerichtet, auf Dauer angelegt und nicht sozial unwertig ist.

Ausgenommen sind Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten sowie Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) und Verwaltung eigenen Vermögens (z.B.eines Miethauses).

Folgende Merkmale sind der örtlich zuständigen Gemeinde anzuzeigen:

  • Beginn der Tätigkeit
  • Verlegung des Betriebssitzes innerhalb der Gemeinde
  • Änderung und Erweiterung der Tätigkeit
  • Aufgabe der Tätigkeit

Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde ist eine Abmeldung in der bisherigen Gemeinde und eine Anmeldung in der neuen Gemeinde erforderlich.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Gewerbeordnung

Sie gelangen mit diesem Link auf das Verwaltungsportal des Landes Baden-Württemberg "service-bw" mit weiteren Informationen.

Bitte bringen Sie mit: 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Staatsbürgern
  • Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen


Gebühren:
Bearbeitungsaufwand 20 Euro
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