Gewinn-/ Geldspielautomaten

Kontakt:
Stadt Offenburg, FB Bürgerservice und Soziales
Zentrales Bürgerbüro/ Gewerbe, Sicherheit und Ordnung
Spitalstraße 2
77652 Offenburg
 buergerbuero@offenburg.de

Sofern Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten vertreiben und aufstellen wollen, benötigen Sie eine entsprechenden Erlaubnis. Weiterhin ist eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes (üblicherweise Gaststätte) von uns einzuholen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Absatz c Gewerbeordnung


Bitte bringen Sie mit: 

Aufstellererlaubnis:

  • formloser Antrag
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Geeignetheitsbescheinigung:

  • formloser Antrag mit Angabe über Aufstellungsort



Gebühren:
Aufstellererlaubnis 870,00 €
Bestätigung Geeignetheit Aufstellungsort 40,90 €
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