Grundsteuer

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Stadt Offenburg, Fachbereich Finanzen
Für die Realsteuern (Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe/Grundsteuer B für die übrigen Grundstücke sowie Gewerbesteuer) setzt das Finanzamt in einem Messbescheid die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) fest.

Der Gemeinderat bestimmt in der Haushaltssatzung die Hebesätze (vom Hundert-Satz des Messbetrags). Die Steuerabteilung führt die Veranlagung durch, stellt den Steuerbescheid den Abgabepflichtigen zu und überwacht neben der Stadtkasse den Vollzug des Bescheids.

Anträge auf Steuerstundungen, Widersprüche gegen die Steuerbescheide usw. sind bei der Steuerabteilung der Stadt Offenburg, Hauptstraße 75-77 (Salzhaus) einzureichen.
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