Grundstückskaufvertrag

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Notariat

Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Einem Grundstück stehen in diesem Zusammenhang das Wohnungseigentum und das Erbbaurecht gleich.

Bei der Beurkundung von Willenserklärungen vor einem Notar, also etwa bei der Beurkundung eines Kaufvertrages über ein Grundstück, muss eine Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden, die den Notar und die Beteiligten und die Erklärungen der Beteiligten enthält. Die Niederschrift wird den Beteiligten in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig unterschrieben.

Bei der Beurkundung erforscht der Notar den Willen der Beteiligten, klärt den Sachverhalt, belehrt die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts und gibt ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wieder.

Bei Geschäften, die im Grundbuch eingetragene oder einzutragende Rechte zum Gegenstand haben, soll sich der Notar vorher über den Grundbuchinhalt unterrichten. Sonst soll er nur beurkunden, wenn die Beteiligten trotz Belehrung über die damit verbundenen Gefahren auf einer sofortigen Beurkundung bestehen.


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