Haushaltshilfe

Kontakt:
Krankenkasse

Wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können und diese Arbeit von keinem anderen Familienangehörigen übernommen werden kann, können Sie Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen. Die Krankenkasse schickt Ihnen entweder eine Ersatzkraft oder ersetzt Ihnen die Kosten, wenn Sie jemanden anstellen.

Tipp: Bevor Sie jemanden anstellen, sollten Sie sich vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse informieren, welche Leistungen Sie erhalten können.

Hinweis: Die meisten gesetzlichen Krankenkassen arbeiten mit entsprechenden Organisationen zusammen und stellen eine Ersatzkraft. Falls dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, hängt die Hilfe von den vertraglichen Regelungen ab, die Sie mit Ihrer Krankenversicherung vereinbart haben. Sie sollten sich daher im Zweifel bei Ihrer privaten Krankenversicherung erkundigen.


Voraussetzung:

  • die haushaltsführende Person ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
  • keine andere im Haushalt lebende Person kann die Haushaltsführung übernehmen.


Den "Antrag auf Haushaltshilfe" stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich. Manche Krankenkassen bieten den Antrag zum Download auf ihrer Homepage an. Sie können das Formular bei Ihrer Krankenkasse auch telefonisch anfordern. Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich bei Ihrer Krankenkasse vorbeibringen oder mit der Post übermitteln.



Bitte bringen Sie mit: 

Ärztliches Attest, welches folgende Informationen enthalten sollte:

  • die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin
  • den Tag der Entbindung
  • die voraussichtliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes

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