Hebammenhilfe

Kontakt:
Krankenkasse

Hebammen unterstützen und helfen Mutter und Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Tagen danach.

Voraussetzung:
Bestehendes Versicherungsverhältnis.

Sie können sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl wenden. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, benötigen Sie Ihre Krankenversicherungskarte. Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab. Wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, sollten Sie die Kostenübernahme zuvor mit Ihrer Versicherung abklären.

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, besteht bis zum zehnten Tag nach der Geburt ein Anspruch auf Kostenübernahme für die Versorgung durch eine Hebamme. Im Einzelfall kommt auch eine längere Versorgung in Betracht.
Bei privat Versicherten stellt die Hebamme die Rechnung direkt an Sie. Sie müssen sie dann zur Rückerstattung an ihre private Krankenkasse weiterleiten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sowie beim Verband Deutscher Hebammen.
In Arztpraxen, Apotheken und Kliniken liegt die aktuelle Broschüre "Hebammen in der Ortenau" aus. Informationen erhalten Sie auch unter info@hebammen-ortenau.de.


 


Bitte bringen Sie mit: 

Krankenversicherungskarte


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