Hundesteuer


Hundesteuer: An-/Abmeldung eines Hundes [200.8 kB]
Kontakt:
Stadt Offenburg, Fachbereich Finanzen
Am Marktplatz 5
77652 Offenburg
Tel.: 0781 82-2507
 heike.moeglich-benz@offenburg.de

Das Halten eines Hundes ist auf Grund einer örtlichen Satzung in Offenburg steuerpflichtig. Wer sich einen Hund anschafft oder mit einem Hund nach Offenburg zuzieht, muss die Hundehaltung anzeigen. Die Frist beträgt einen Monat.


Anmeldung eines Hundes:

Die Anmeldung kann sowohl im Bürgerbüro als auch bei jeder Ortsverwaltung vorgenommen werden. Dort liegen entsprechende Vordrucke bereit. Die Mitarbeiter/Innen sind beim Ausfüllen gern behilflich.

Die Hundesteuer ist jährlich zu entrichten. Sie beträgt für den Ersthund 100,00 Euro,
für jeden weiteren Hund 200,00 Euro.

Über weitere Einzelheiten der Besteuerung erteilt der Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern, Hauptstraße 75-77, nähere Auskünfte.


Abmeldung eines Hundes:

Für die Abmeldung eines Hundes stehen die gleichen Dienststellen zur Verfügung, die bei der Anmeldung genannt wurden.

Die Abmeldung ist vorzunehmen, wenn der Hund nicht mehr im Stadtgebiet gehalten wird, z. B. beim Wegzug der Hundehalter oder beim Verkauf nach auswärts.
Mit der Abmeldung ist die Steuermarke zurückzugeben.

Sie können auch das An-/Abmelde-Formular zuhause am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtverwaltung senden.


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