Kampf-/Hundehaltung/ Gefahrenabwehr

Kontakt:
Stadt Offenburg, FB Bürgerservice und Soziales
Zentrales Bürgerbüro/ Gewerbe, Sicherheit und Ordnung
Spitalstraße 2
77652 Offenburg
 buergerbuero@offenburg.de

Ansprechpartner/ -in
Daniel Schmiederer
Frank Appelmann

Hunde sind auf öffentlichen Straßen im Zusammenhang bebauter Ortsteile und in Fußgängerzonen generell an der Leine zu führen.

Kampfhunde und gefährliche Hunde haben außerdem einen Maulkorb zu tragen, es sei denn der Kampfhund hat eine erfolgreiche Verhaltensprüfung beim Veterinäramt des Landratsamtes Ortenaukreis abgelegt.

Rechtsgrundlagen:
Polizeiverordnung der Stadt Offenburg
Polizeiverordnung des Landes Baden-Württemberg über das Halten gefährlicher Hunde

 


Bitte bringen Sie mit: 

Voraussetzungen für die Kampfhundehaltung:

  • Nachweis über berechtigtes Interesse
  • Gewährleistung der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • Sachkundenachweis
  • Kennzeichnung des Hundes durch Tätowierung
  • Haftpflichtversicherung

Zurück