Kinderreisepass

Kontakt:
Stadt Offenburg, Zentrales Bürgerbüro
Fischmarkt 2
77652 Offenburg
Tel.: 0781 82-2000
Fax: 0781 82-7251
 buergerbuero@offenburg.de

Jedes deutsche Kind kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Bei der Beantragung/Aktualisierung/Verlängerung muss das Kind (egal welchen Alters) immer anwesend sein.

Verfahrensablauf:

Für den Antrag auf "Ausstellung eines Kinderreisepasses" ist die persönliche Vorsprache der Sorgeberechtigten (beider Elternteile) erforderlich. Im Ausnahmefall kann ein Elternteil mit Vollmacht und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils den Antrag stellen. Der Antrag muss  von den Sorgeberechtigten  unterschrieben werden.  Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind eine Unterschrift leisten.


Neben der Ausstellung eines Kinderreisepasses besteht auch die Möglichkeit der Erteilung eines eigenen Reisepasses oder Personalausweises für das Kind.


Frist/Dauer:

Der Kinderreisepass wird auf sechs Jahre ausgestellt. Jeder ausgestellte Kinderreisepass muss mit einem biometrischen Passbild versehen werden.

Hat sich das Aussehen des Kindes nach einer gewissen Zeit stark verändert, so dass eine eindeutige Identifizierung nicht mehr möglich ist, kann der bestehende Kinderreisepass mit einem aktuellen biometrischen Passbild des Kindes aktualisiert werden.

Hinweis: Der Kinderreisepass kann längstens bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden, jedoch nur, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist. Die Verlängerung des Passes kostet 6 Euro.

Nach Ablauf des Kinderreisepasses, kann bereits ab dem 12. Lebensjahr des Kindes ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.


Bitte bringen Sie mit: 
  • aktuelle Geburtsurkunde (Original) oder aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch in dem das Kind eingetragen ist
  • Identitätsnachweis der vorsprechenden Sorgeberechtigten und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • der Antragsvordruck muss vom gesetzlichen Vertreter im BürgerBüro unterschrieben werden. Ist die Ehe geschieden, muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden, bei Vormundschaften u.a. die Bestallungsurkunde
  • schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten (Formulare sind im BürgerBüro erhältlich) oder als PDF-Datei 


Gebühren:
Erstausstellung 13 Euro
Verlängerung oder Aktualisierung je 6 Euro
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