Landesstiftung Familie in Not

Die Stiftung soll insbesondere Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis (z. B. Krankheit, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung, die Geburt eines Kindes) in Not geraten sind, helfen, ihre wirtschaftliche und soziale Lage zu stabilisieren und zu verbessern.

Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Landesstiftung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.


Voraussetzung

  • Wohnsitz in Baden Württemberg
  • persönliches Beratungsgespräch
  • Bedürftigkeit (z.B. wirtschaftliche Notlage)
  • Stiftungsleistungen sind den gesetzlichen Ansprüchen, z. B. auf Sozialhilfe, grundsätzlich nachrangig. Vorhandene Hilfsmöglichkeiten müssen zunächst ausgeschöpft werden.


Verfahrensablauf:

Im Zuge eines persönlichen Beratungsgespräches wird der Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen ausgefüllt und danach an den Vergabeausschuss weitergeleitet.


Erforderliche Unterlagen:

  • Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate


Kosten/Leistung:

Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.

Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem beim Landratsamt Ortenaukreis, den katholischen Schwangerenberatungsstellen, den Diakonischen Werken, der Caritas, dem Sozialdienst Katholischer Frauen oder Pro Familia.


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