Melderegisterauskunft

Kontakt:
Stadt Offenburg, Zentrales Bürgerbüro
Fischmarkt 2
77652 Offenburg
Tel.: 0781 82-2500
Fax: 0781 82-7251
 buergerbuero@offenburg.de

Alle Anfragen müssen schriftlich gestellt werden.

 

Bei allen Anfragen kann eine Auskunft nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

§ 44 (1) S.1 BMG      Angaben des genauen gewerblichen Zwecks

und

§ 44 (3) 2. BMG        die Auskunft verlangende Person oder Stelle muss erklären, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden

 

Zusätzlich muss bei einer erweiterten Melderegisterauskunft nach §45 BMG das berechtigte Interesse nachgewiesen werden. Dies kann zum Beispiel die Kopie eines anhängigen Verfahrens oder eines vollstreckbaren Titels geschehen.

 

 

 


Gebühren:
Über die aktuellen Gebühren informiert Sie die zuständige Dienststelle.
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