Personalausweis

Kontakt:
Stadt Offenburg, BürgerBüro
Fischmarkt 2
77652 Offenburg
Tel.: 0781 82-2000
Fax: 0781 82-7251
 buergerbuero@offenburg.de

Der Personalausweis in Scheckkartenformat wurde am 1. November 2010 eingeführt.

Neu daran ist:

- die aufgedruckten Daten werden auch digital auf einem Chip gespeichert

-  freiwillige Erfassung von Fingerabdrücken

-  Online-Funktion

-  Unterschriftfunktion (bei externen Anbietern möglich)

 

Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises (kostenlos) als auch jederzeit nachträglich (gegen eine Gebühr von 6,00 Euro) entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.

Auf die biometrischen Daten, die auf dem Chip gespeichert werden, können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

 

Wer braucht einen Personalausweis?

 

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis mit sich zu führen. Dies gilt nicht, wenn Sie sich mit einem gültigen Reisepass ausweisen können.

Wenn Sie einen gültigen Personalausweis führen, behält dieser weiterhin die Gültigkeit.

Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie jedoch Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen Neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.

 

Beantragung und die dazu notwendigen Unterlagen

 

Der Personalausweis kann nur bei der Ausweisbehörde beantragt werden, in deren Einzugsgebiet man mit Hauptwohnung gemeldet ist. Sie können Ihren Ausweis also nur in Offenburg beantragen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz hier gemeldet sind.

 

Es muss persönlich vorgesprochen werden.

 

Ein Identitätsnachweis in Form eines Reisepasses, Personalausweises oder Kinderreisepasses ist notwendig

 

Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antragsteller voll handlungsfähig und somit antragsberechtigt ohne Zustimmung der Eltern.

 

Ist das 16. Lebensjahr bei der Antragstellung nicht vollendet ist die Zustimmung, in Form einer Unterschrift, beider Elternteile nötig. Bei der Antragsstellung muss ein Elternteil anwesend sein.
Den Vordruck (PDF) für die benötigten Unterlagen für Kinder unter 16 Jahre finden Sie in der Rubrik Kinderreisepass.

Bei der Beantragung ist zu entscheiden, ob man seine Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert haben möchte oder nicht. Eine nachträgliche Speichern bzw. Löschen der Fingerabdrücke ist nicht möglich.


Bitte bringen Sie mit: 



-  Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)

-  biometrisches, aktuelles Lichtbild

-  Gebühr 22,80 Euro bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)

   28,80 Euro ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 10 Jahre)
- Auslandsdeutsche nur mit vorheriger Terminabsprache (bitte setzen Sie sich per E-Mail mit den aufgeführten Ansprechpartnern in Verbindung)

 

Aushändigung des Personalausweises

 

Zwei bis drei Wochen nach der Beantragung erhalten Sie von der Bundesdruckerei in Berlin einen Pin-Brief in dem Ihr Pin, Puk und Sperrkennwort enthalten sind. Sobald Sie diesen Brief erhalten haben können Sie sich mit uns in Verbindung setzten.

 

Mitzubringen sind:

- abgelaufener Personalausweis (sonst keine Aushändigung möglich)

 

Vollmacht zur Abholung des Personalausweises Vollmacht zur Abholung des Personalausweises [36.3 kB]

 

Änderungen des Personalausweises

 

bei Umzug:

Bei einem Umzug muss die Anschrift auf dem Personalausweis unverzüglich aktualisiert werden. Dies gilt sowohl für die sichtbare Adresse auf dem Ausweis selbst wie auch für den Chip.

 

Tipp:

Es empfiehlt sich die Adresseänderung gleichzeitig mit der Ummeldung bzw. Anmeldung auf dem Personalausweis ändern zu lassen.

 

bei Namensänderung:

Liegt eine Namensänderung (z.B. durch Heirat) vor, wird der Personalausweis ungültig. Wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen und somit Ihrer Ausweispflicht nicht nachkommen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

 

 

Achtung: Lassen Sie die Änderungen auf Ihrem Personalausweis nicht eintragen, begehen Sie eine Pflichtverletzung, die ein Bußgeld zur Folge haben kann.

 

Vorläufiger Personalausweis

 

Für das Beantragen eines vorläufigen Personalausweises gelten die gleichen Bedingungen wie für den Personalausweis. Dieser wird sofort ausgestellt und ist maximal 3 Monate gültig.

 

Mitzubringen sind:

 

-  Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)

-  biometrisches, aktuelles Lichtbild

-  Gebühr 10,00 €


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