Schwangerschaft

Mit der Schwangerschaft beginnt für Sie als werdende Eltern eine aufregende Zeit. Was Sie vor der Geburt Ihres Kindes beachten sollten, welche Hilfen und Unterstützungen möglich sind, erfahren Sie hier.

Wenn Sie Fragen zu sozialen und rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt haben (z. B. Kinder- und Erziehungsgeld) oder eine Schwangerschafts-Konfliktberatungsstelle suchen, finden Sie hier weiterführende Informationen und Adressen von Beratungsstellen.

Beratungsstellen bieten Hilfe vor, während und nach der Schwangerschaft. Sie informieren zudem über Familienplanung und Empfängnisverhütung.

Die Broschüre "Informationen für Mütter und Väter" des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg enthält eine Adressenliste von anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie von Katholischen Schwangerenberatungsstellen in Baden-Württemberg. Diese Beratungsstellen informieren über bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen, über soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, über die Nachbetreuung nach der Geburt des Kindes sowie über Fragen der Sexualität, der Empfängnisverhütung oder der Familienplanung. Insbesondere die Beratung werdender Mütter in einem Schwangerschaftskonflikt soll Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen.

Darüber hinaus führt eine Vielzahl von Beratungsstellen Informationsveranstaltungen und sexualpädagogische Projekte an Schulen durch. Die Internetberatung "Sextra" des Verbandes Pro Familia sowie die in Zusammenarbeit verschiedener Beratungsstellen eingerichtete Internetberatung "dr-winter-team" stellen für Jugendliche ein niederschwelliges Angebot dar, sich über Präventionsmöglichkeiten zu informieren.

Der Bund deutscher Hebammen bietet auf seinen Internetseiten Informationen und ein bundesweites Hebammenverzeichnis an.

Im Gesundheitsforum Baden-Württemberg sind alle wesentlichen Informationen und Adressen in Baden-Württemberg zum Thema "Gesundheit" gebündelt aufbereitet. Sie können hier beispielsweise Ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Kliniken in Baden-Württemberg suchen.

Im Internet werden von privater und kommerzieller Seite zahlreiche Seiten zur Schwangerschaft angeboten, darunter auch zu speziellen Themen. Im Folgenden werden einige Seiten beispielhaft genannt. Weitere Internetseiten finden Sie leicht, wenn Sie bei einer Suchmaschine das von Ihnen gewünschte Thema eingeben.

  • Die Zeitschrift Eltern bietet in der Rubrik Schwangerschaft beispielsweise einen Fruchtbarkeitskalender und Informationen zu den verschiedenen Entbindungsarten.
  • Auf der Seite www.9-monate.de finden Sie viele interessante Informationen rund um Schwangerschaft und Geburt.
  • Die Initiative Regenbogen – Glücklose Schwangerschaft ist ein Kontaktkreis für Eltern, die ein Kind durch Fehlgeburt, Frühgeburt, Totgeburt oder kurz nach der Geburt verloren haben.
  • Informationen für Eltern von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhalten Sie von betroffenen Eltern, die sich im Verein Frühchen zusammengeschlossen haben.
 

Den Mutterpass erhalten Sie zu Beginn der Schwangerschaft. Dieser wird zu einem wichtigen Dokument, in welchem alle Untersuchungen verzeichnet werden.

Der Mutterpass sollte jeder Frau am Anfang der Schwangerschaft, spätestens nach der zweiten Vorsorgeuntersuchung, von dem Frauenarzt oder der Hebamme ausgehändigt werden.

In dieses Untersuchungsheft trägt der Frauenarzt alle im Verlauf der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett festgestellten Daten und Befunde ein (z. B. Blutgruppe, Gewicht, Gewichtszunahme und alle sonstigen gesundheitlich wichtigen Angaben über die Mutter, sowie alle in den Untersuchungen über das Kind gesammelten Daten wie beispielsweise Größe, Lage und Gewicht). Daher sollten Sie den Mutterpass auch immer bei sich haben und zu den Vorsorgeuntersuchungen und zur Entbindung ins Krankenhaus mitbringen.

Die Untersuchungen im Rahmen der Schwangeren-Vorsorge dienen der Sicherheit und schließen in den meisten Fällen Erkrankungen aus. Bezahlt werden diese Untersuchungen von den Krankenkassen.

Wenn Sie berufstätig sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über die Schwangerschaft informieren, da Sie ab nun den Mutterschutz genießen. Damit verbunden sind beispielsweise Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz und Urlaubsansprüche.

Um die Schutzbestimmungen des Mutterschutzes in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft, sobald Ihnen diese bekannt ist, und den mutmaßlichen Tag der Entbindung informieren.

Die Mitteilung der Schwangerschaft kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen.
Ihr Arbeitgeber kann unter Umständen ein Attest eines Arztes oder einer Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung verlangen. Die dafür anfallenden Kosten müssen von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.

Sollten Sie früher als geplant entbinden, melden Sie dies – soweit möglich – rechtzeitig Ihrem Arbeitgeber und Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Damit beugen Sie Problemen bei der Berechnung der Schutzfrist, dem Mutterschaftsgeld und dem Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld vor.

Auch zu den verschiedenen Entbindungsmöglichkeiten finden Sie ausführliche Informationen.

Nicht zuletzt wollen wir Sie auf die Möglichkeiten für die Bestimmung des Vor- und Nachnamens (Namensgebung) aufmerksam machen.


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