Umzug

Kontakt:
Stadt Offenburg, Zentrales Bürgerbüro
Fischmarkt 2
77652 Offenburg
Tel.: 0781 82-2000
Fax: 0781 82-7251
 buergerbuero@offenburg.de

Anmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Zuständige Stelle

Stadt Offenburg Zentrales BürgerBüro Fischmarkt 2 77652 Offenburg

Tipp: Wenn der Zuzug in einen der Ortsteile von Offenburg erfolgt, kann die An- oder Ummeldung auch in den Ortsverwaltungen vorgenommen werden.

 

Verfahrensablauf

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
  • Wohnungsgeberbestätigung seit 01.11.2015

Frist

Die An- oder Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Wohnungsgeberbestätigung

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor.
Falls diese noch nicht vom Wohnungsgeber ausgehändigt wurde, genügt zur Anmeldung auch der Mietvertrag. Die Wohnungsgeberbestätigung muss dann allerdings innerhalb von zwei Wochen dem BürgerBüro nachgereicht werden.
Zieht man als Eigentümerin oder Eigentümer selbst ein, gibt man die Wohnungsgeberbestätigung für sich selbst ab.

Ausnahmen

Keine Anmeldung ist erforderlich, wenn

  • man im Bundesgebiet bereits gemeldet ist und die Wohnung nicht länger als 6 Monate bezieht
  • man im Ausland wohnt und die Wohnung in Deutschland nicht länger als 3 Monate bezieht

Abmeldung des Wohnsitzes

Der Wohnsitz muss abgemeldet werden, wenn man seine Nebenwohnung aufgibt oder ins Ausland zieht.

 

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Hauptwohnung

Frist

Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Frühester Abmeldezeitpunkt ist eine Woche vor Wegzug.
Die Abmeldung erfolgt zum Wegzugsdatum.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass

Bitte beachten

Wird die Hauptwohnung innerhalb des Bundesgebietes verlegt, genügt die Anmeldung an der neuen Hauptwohnung.

 


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