Verfahrensfreiheit

Kontakt:
Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice
Technisches Rathaus, BürgerBüroBauen
Wilhelmstraße 12
77654 Offenburg
Tel.: 0781 80-3000
Fax: 0781 82-7000
 buergerbuerobauen@offenburg.de

Ansprechpartner/ -in


Kein Genehmigungsverfahren ist erforderlich für:

  • untergeordnete oder unbedeutende Anlagen.
  • tragende oder nichttragende Innenwände, Decken, Stützen oder Treppen in Wohngebäuden
  • Aussenwand-oder Dachöffnungen in Wohgebäuden
  • Aussenwandverkleidungen, Verblendungen, Verputz
  • Feuerungsanlagen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters
  • photovoltaische oder thermische Solaranlagen
  • Einfriedigungen, Stützmauern bis 2 m Höhe
  • Nutzungsänderungen ohne höhere Anforderungen als bei bisheriger Nutzung
  • Schaffung zusätzlichen Wohnraums in Wohngebäuden geringer Höhe
  • Abbruch von Anlagen geringer Größe

Weitere Einzelheiten über verfahrensfreie Vorhaben können beim BürgerBüroBauen nachgefragt werden.


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