Vergnügungssteuer

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Stadt Offenburg, Fachbereich Finanzen

Auf der Grundlage einer städtischen Satzung wird Vergnügungssteuer u. a. erhoben für die Bereitstellung von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten in Gaststätten und in Spielhallen nach unterschiedlichen Sätzen. Meldepflichtig sind die Automatenaufsteller bzw. die Veranstalter.


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