Versteigerung von Fundsachen

Kontakt:
Stadt Offenburg, Zentrales Bürgerbüro
BürgerBüro, Fundbüro
Fischmarkt 2
77652 Offenburg
Tel.: 0781 82-2000
Fax: 0781 82-7000
 buergerbuero@offenburg.de

Fundsachen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist versteigert, sofern keine Eigentumsrechte geltend gemacht wurden bzw. die Finder auf ihren Anspruch zur Herausgabe der Fundgegenstände verzichtet haben.

Auf die Versteigerung wird im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung im Offenblatt hingewiesen.

Der Zuschlag erfolgt an den Meistbietenden. Die Übergabe der zugeschlagenen Sache erfolgt gegen sofortige Barzahlung. Die Verbringung der ersteigerten Gegenstände hat sofort zu erfolgen. Anspruch auf Gewährleistung wegen eines Mangel an der erworbenen Sache steht dem Erbwerber nicht zu; für den Wert des Gegenstandes wird keine Gewährleistung übernommen.


Bitte bringen Sie mit: Bargeld
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