Vorsorge- und Rehabilitationskuren

Kontakt:
Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen können Versicherten medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationskuren gewähren. Diese können in Form von Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren durchgeführt werden.

Tipp: Informationen über Kuren geben neben den Krankenkassen die Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Umfang der Kostenerstattung für eine medizinische Vorsorgekur vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Nähere Auskunft erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.


Voraussetzung:

  • die Vorsorge- und Rehabilitationskuren für Mütter und Väter müssen aus medizinischen Gründen erforderlich sein
  • bei einer gesetzlichen Krankenkasse muss ein Krankenversicherungsschutz bestehen


Verfahrensablauf:

Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Den Antragsvordruck für diese Leistung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag ist zusammen mit einem ärztlichen Attest bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.


Erforderliche Unterlagen:

  • ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Kur


Kosten/Leistung:

Die Kurkosten werden von der Krankenkasse finanziert.

Näheres über die Kostenübernahme erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.


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