Wahlschein

Kontakt:
Stadt Offenburg
Historisches Rathaus, Hauptstraße 90
77652 Offenburg
 laureanne.hoeltzel@offenburg.de

Ein Wahlschein dient dazu, bei einer Wahl seine Stimme persönlich in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder durch Briefwahl abzugeben.

Mögliche Gründe für die Beantragung eines Wahlscheins sind:

  • Sie halten sich am Wahltag aus wichtigem Grund außerhalb Ihres Wahlbezirks auf.
  • Sie sind umgezogen und erscheinen in Ihrem neuen Wahlbezirk noch nicht im Wählerverzeichnis.
  • Sie können aus beruflichen Gründen, wegen hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen.


Voraussetzung:

Sie müssen für die Beantragung des Wahlscheins Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Diese bekommen Sie vor jeder Wahl von der Stadt Offenburg zugesandt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht rechtzeitig bekommen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Wahlleitung.


Verfahrensablauf:

Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

  • durch persönliches Erscheinen unter Mitnahme der Wahlbenachrichtigungskarte.
  • schriftlich. Empfehlenswert ist die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Formulars. Möglich sind auch Telegramm, Fernschreiben oder Fax.
  • online: Nutzen Sie hierzu bitte den Link auf unserer Startseite.

Die Wahlunterlagen werden Ihnen persönlich ausgehändigt oder zugesandt.


Erforderliche Unterlagen:

  • Wahlbenachrichtigung


Frist/Dauer:

Beantragen Sie den Wahlschein rechtzeitig. Ein Antrag ist in bestimmten Fällen jedoch auch noch am Wahltag möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von der Wahlleitung.

 



Gebühren:
Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.
Zurück