Wohngeld / Wohnberechtigungsschein

Kontakt:
Stadt Offenburg, Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Fischmarkt 2
77652 Offenburg
Fax: 0781 82-7500
 buergerbuero@offenburg.de

Ansprechpartner/ -in
Gerhard Haug

Wohngeld gibt es für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss sowie als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.


Voraussetzung:

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt werden kann, hängt ab von:

  • der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder (z. B. der Ehegatte und Gattin, die Eltern und die Kinder, Nichten und Neffen, Schwiegereltern usw.)
  • der Höhe des Familieneinkommens (= Gesamtbetrag des Brutto-Jahreseinkommens aller zum Haushalt zu rechnenden Familienmitglieder)
    Hinweis: Vom Jahreseinkommen werden Freibeträge für Werbungskosten und Kinder sowie für Unterhaltsverpflichtungen und allgemeine Aufwendungen abgezogen.
  • der Höhe der Miete oder (bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen) der Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst


Verfahrensablauf:

Das Antragsformular "Wohngeld"  kann direkt bei der Wohngeldstelle angefordert werden. Die Wohngeldanträge geben Sie dort ab.

Hinweis: Auf Antrag ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes eine Neubewilligung möglich, wenn sich die Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder erhöht hat.


Erforderliche Unterlagen:

  • Einkommensnachweise aller Familienmitglieder
  • Nachweis über die Höhe und Zusammensetzung der Miete (z.B. Mietvertrag)

Frist
Der Bewilligungszeitraum beginnt in der Regel am ersten Tag des Monats der Antragstellung und dauert im allgemeinen 12 Monate. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist eine erneute Antragstellung erforderlich.



 


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