Parkausweis für Schwerbehinderte

Kontakt:
Stadt Offenburg, BürgerBüroBauen
Ansprechpartner/ -in
Viola Ottmann
Klara Sälinger

Personen für die ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen

aG = außergewöhnlich gehbehindert oder

Bl  = blind

ausgestellt wurde, haben einen Anspruch auf eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte. Seit dem 1.1.2001 gelten EU-einheitliche Parkausweise für Schwerbehinderte. Auf diesen Parkausweisen muss ein Lichtbild angebracht werden.  

Die Parkerleichterung gilt nur für den Zeitraum der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.  

Die Parkerleichterung wird für max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum erteilt.


Bitte bringen Sie mit: 
Schwerbehindertenausweis

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