Stellplatzsatzung Kirchhofweg

Aufstellung der Stellplatzsatzung „Am Kirchhofweg“,

Gemarkung Bühl gemäß § 74 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO)

 

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der Stellplatzsatzung „Am Kirchhofweg“ einzuleiten.

In seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2020 hat der Gemeinderat für den Entwurf der Stellplatzsatzung „Am Kirchhofweg“ die öffentliche Auslegung nach § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Aufstellung der Stellplatzsatzung erfolgt gemäß § 74 Abs. 2 LBO.

Ziel der Planung ist die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung auf 2 Stellplätze je Wohnung, um die Verkehrssicherheit im Straßenraum aufrechtzuerhalten und den Parkdruck im öffentlichen Raum zu reduzieren. Die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung gilt nur für Wohnungen mit mehr als 60 m² Wohnfläche.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Stellplatzsatzung ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

 

 

Bürgerbeteiligung

Der Entwurf der Stellplatzsatzung mit Begründung kann in der Zeit

 

vom 28.12.2020 bis einschließlich 01.02.2021 (Auslegungsfrist)

 

im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden.

 

Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist es derzeit auf Grund der Corona-Pandemie notwendig, dass Sie vorab im Bürgerbüro Bauen telefonisch einen Termin vereinbaren. Hierzu können Sie sich während der Öffnungszeiten unter Tel.: 0781- 82 3000 anmelden. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag 08.00 – 17.00 Uhr, Freitag 08.00 – 13.00 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme eine Mund- und Nasenbedeckung vorgeschrieben ist.

 

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht.