Sterbefall

AKTUELL: Die persönliche Abgabe der Sterbefallanzeige ist möglich. Eine vorherige Terminabsprache ist jedoch dringend erforderlich.  

Sie erreichen uns für Terminvereinbarungen montags-mittwochs von 8-17 Uhr, donnerstag von 8-18 Uhr und freitags von 8-13 Uhr.

   

Frau Hummel steht Ihnen für Fragen und Terminvereinbarungen telefonisch unter der Rufnummer 0781-82 2340 zur Verfügung. E-mails senden Sie bitte an bestattungen@offenburg.de

Ich berate Sie gerne:

 Quelle:  Michael Rosenstiel

Melanie Hummel

 

Der Abschied von einem geliebten Menschen kommt meist ganz plötzlich und unerwartet. Um Ihnen die Organisation der erforderlichen Formalitäten etwas zu erleichtern, erhalten Sie nachfolgend Informationen, was die Beurkundung des Sterbefalls betrifft:

 

Todesfall anzeigen

 Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger der Einrichtung den Tod anzeigen.

 In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:

  • jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eingetreten ist
  • andere Personen, die beim Tod dabei waren oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis haben

 

Hinweis: Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen. Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.

 

 

 

Verfahrensablauf

 Den Sterbefall müssen Sie persönlich anzeigen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.

Haben Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt, zeigt dieses den Sterbefall für Sie an.

 Hinweis: Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Tod bescheinigen. Gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, benachrichtigt er oder sie die Staatsanwaltschaft. In diesem Fall zeigt die Ermittlungsbehörde den Sterbefall beim Standesamt an.

Das Standesamt trägt den Sterbefall in das Sterberegister ein und stellt die Sterbeurkunde aus.

 

Fristen

 spätestens am dritten Werktag, der auf den Tod folgt

 Hinweis: Der Samstag gilt nicht als Werktag.

 

Erforderliche Unterlagen

  •  Personalausweis oder Reisepass der anzeigenden Person
  • ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag
  • Personalausweis, Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen) oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person (als Nachweis über den letzten Wohnsitz)
  • falls die verstorbene Person noch nicht in den Personenstandsregistern des bearbeitenden Standesamts geführt wird: Personenstandsurkunden der verstorbenen Person:
    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und, wenn nötig, Nachweis über die Auflösung (Scheidung oder Tod des Ehegatten)
    • wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand: Geburtsurkunde

 Hinweis: In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Übersetzungen ausländischer Urkunden).

 

 

Kosten 

  • für die Anzeige des Sterbefalls und Beurkundung im Sterbebuch: keine
  • für Sterbeurkunden für bestimmte aufgrund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehene Zwecke (zum Beispiel in der Sozialversicherung oder im Kindergeldrecht): keine
  • für zusätzliche Sterbeurkunden oder mehrsprachige Sterbeurkunden (zum Beispiel für die Überführung der Leiche ins Ausland): jeweils EUR 12,00

 

Rechtsgrundlage

 

 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.10.2019 freigegeben.

 

 

Weitere Infos zur Bestattung

Alle weiteren Informationen für den Sterbefall finden Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.

 

 
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