Steuerbefreiung

Von der Steuer befreit sind:


1. Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart nur für Kleinkinder bestimmt
und

    geeignet sind

 

2. Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit, die auf Jahrmärkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen bereitgehalten werden

 

3. die Bereitstellung von überwiegend mechanischen Dart-, Kicker- und Billardgeräten sowie von

    Musikautomaten

 

4. die entgeltliche Benutzung von Warenspielautomaten