Steuersätze

 

Die Höhe der Hundesteuer wird in einer gemeindlichen Satzung festgelegt.

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer können Sie downloaden (s. rechte Spalte Downloads).

Bei der Stadt Offenburg beträgt die Hundesteuer im Kalenderjahr für

 

a) den ersten Hund 100,00 €  
b) den zweiten und jeden weiteren Hund 200,00 €  

c) jeden Kampfhund/gefährlichen Hund


 
  
 
Für die Verhaltensprüfung gemäß § 1 Abs. 4 PolVOgH
ist der Landkreis zuständig.                        


         
           
           
         
         
           
           
         
                  

600,00 € Hierzu gehören:
American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier und Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, solange die Eigenschaft als Kampfhund nicht durch eine Verhaltensprüfung gemäß § 1 Abs. 4 PolVOgH widerlegt worden ist
und
Hunde, bei denen durch eine Verhaltensprüfung gem. § 1 Abs. 4 PolVOgH festgestellt worden ist, dass die Eigenschaft als Kampfhund vorliegt. Hierzu gehören insbesondere: Bullmastiff, Staffordshire, Mastiff, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastino Napoletano und Tosa Inu., sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den oben aufgeführten Hunden.
oder auf schriftlichen Antrag    
d) jeden Zwinger 150,00 € von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassenreine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten und wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer anerkannten Hundezuchtvereinigung eingetragen sind. Bei mehreren Hunderassen gilt diese Regelung für jede dieser Rassen.
Diese Ermäßigung gilt nicht für Kampfhunde/gefährliche Hunde oder wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind.