Umweltbericht zur Flächennutzungsplan-Gesamtfortschreibung 2009

Seit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 ist zur Aufstellung oder Fortschreibung eines Flächennutzungsplanes eine Umweltprüfung notwendig. Im Rahmen der Umweltprüfung ist gemäß §2 Abs. 4 und §2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ein Umweltbericht zu erstellen. Der Umweltbericht ist kein Planungsinstrument, sondern stellt die Gesamtschau und Bewertung aller Umweltbelange dar und stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen. Er bildet einen gesonderten Bestandteil der Begründung des Flächennutzungsplanes. Die Umweltprüfung wird nicht nachträglich zu einem bereits erstellten Bauleitplan vorgenommen, sondern wird prozessbegleitend mit der Erarbeitung des Planes erstellt.

 

Ein Termin zur Festlegung von Untersuchungsrahmen und –umfang des Umweltberichts (‚Scoping’) fand Anfang 2006 statt. Hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange gehört.

Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bezieht sich der Umweltbericht auf die im Bearbeitungsgebiet vorhandenen Umweltqualitäten und –Empfindlichkeiten und stellt eine Prognose über die Umweltauswirkungen der Planung auf. Die Betrachtung bezieht sich dabei auf die vom Gesetzgeber definierten Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (insbesondere auf Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Schutzgebiete, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, sowie Menschen, Kultur- und Sachgüter, und die Nutzung erneuerbarer Energien).

Für die Durchführung der Umweltprüfung zum Flächennutzungsplan kann im Wesentlichen auf die im Landschaftsplan erarbeiteten Grundlagen zurückgegriffen werden, welche die fachliche Basis bereitstellen. Der Landschaftsplan bündelt hierbei die verschiedenen Anforderungen der Naturschutz- und Umweltgesetzgebung. Flächennutzungsplan, Landschaftsplan und die zugehörigen Umweltprüfungen wurden daher in der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg in enger Abstimmung miteinander parallel entwickelt.

Im Rahmen der Umweltprüfung wurden auch Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (‚Monitoring’) der Landschafts- und Flächennutzungsplanung entwickelt. Sie dienen dazu, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen der Planung frühzeitig zu ermitteln und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen zu können.


Der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan wurde in knapper Form als letztes Kapitel in die Begründung des Flächennutzungsplanes aufgenommen.

Die Beteiligungsverfahren der Flächennutzungsplanung und der Umweltprüfung zum FNP, wurden miteinander gekoppelt durchgeführt.

Die Konzeption der geplanten Baugebiete als ein wesentlicher Bestandteil der Flächennutzungsplanung wurde im Rahmen der Umweltprüfung untersucht und bewertet. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht erläutert und in der Karte „Prognose der Umweltauswirkungen“ dargestellt.

Umweltbericht und Karte können Sie rechts herunterladen.


Flächennutzungsplan 2009