Verkehrslärm durch Straße und Schiene

Straßenverkehrslärm

Straßenverkehrslärm ist der Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen (Autobahnen, Bundes-, Landes-, Gemeindestraßen und Parkplätzen).
Gesetzlich geregelt ist der Straßenverkehrslärm durch die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16.BImSchV).
Die Geräusche von Fahrzeugen auf Betriebsgeländen sind kein Straßenverkehrslärm, sondern Gewerbelärm.

Schienenverkehrslärm

Schienenverkehrslärm ist der Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Schienenwegen (Schienenwege der Eisenbahnen und Straßenbahnen), auch der Lärm aus Rangierbahnhöfen zählt rechtlich zum Schienenverkehrslärm. Der Schienenverkehrslärm wird ebenfalls gesetzlich durch die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16.BImSchV) geregelt, allerdings getrennt und unabhängig vom Straßenverkehrslärm.
Die Geräusche von Schienenfahrzeugen auf Betriebsgeländen zählen nicht zum Schienenverkehrslärm sondern zum Gewerbelärm.