Verpflichtungserklärung

 Quelle:  Stadt Offenburg

Besucher aus dem Nicht-EU-Ausland benötigen bei einem Aufenthalt von längstens 90 Tagen für das Visum eine Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz, welche der Gastgeber gegenüber der Ausländerbehörde abgeben muss.

Er verpflichtet sich damit, für alle der öffentlichen Hand eventuell durch den Gast entstehenden Kosten aufzukommen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass als Nachweis der Identität des Gastgebers ggf. mit Aufenthaltstitel,
  • Krankenversicherungspolice für den Gast für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts (erhältlich u. a. beim ADAC oder in einem Reisebüro),
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate (eventuell auch des Ehegatten) im Original oder Arbeitslosengeldbescheid der Agentur für Arbeit.
    Bei Selbständigen ist eine aktuelle Einkommensbescheinigung des Steuerberaters oder der letzte Steuerbescheid sowie die Gewerbeanmeldung vorzulegen,
  • Arbeitgeberbescheinigung mit Angaben zur Dauer und zum Umfang des Arbeitsverhältnisses,
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohnungseigentum (Grundbuchauszug, Kaufvertrag o. ä.).


Gebühr:

29,00 Euro