Waffen- und Sprengstoffrecht

Der Tätigkeitsbereich umfasst schwerpunktmäßig die Erteilung von Waffenbesitzkarten für Jäger und Sportschützen, von Europäischen Feuerwaffenpässen sowie die Ausstellung von Kleinen Waffenscheinen für Bürger der Stadt Offenburg und ihrer Ortsteile.

 

Im Rahmen des Sprengstoffrechts werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Sprengstofferlaubnisse nach § 7 und § 27 Sprengstoffgesetz sowie Befähigungsscheine nach § 20 Sprengstoffgesetz erteilt.

 

Eine Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Besitz einer Waffe und zum Transport von nicht schussbereiten Waffen vom befriedetem Besitztum zum Schießstand oder zum Jagdrevier.Beantragen können eine WBK Jäger und Sportschützen. Die zuständige Waffenbehörde überprüft die Zuverlässigkeit, das Bedürfnis, Sachkunde und persönliche Eignung des Antragstellers.Ihrem Antrag legen Sie bitte folgende Unterlagen bei und schicken ihn an die Waffenbehörde des Sachgebiets

Gewerbe, Sicherheit und Ordnung der Stadt Offenburg:
 
  • Ihre Sachkundeprüfung und den vom Schützenverband bestätigten Bedürfnisnachweis
  • Jäger legen bitte eine Kopie Ihres Jagdscheines bei
  • Nachweis über die gesetzeskonforme Aufbewahrungsmöglichkeit der Waffen nach § 36 Waffengesetz