Wiege der Demokratie

 Quelle:  Stadt Offenburg

Es erscheint uns heute selbstverständlich, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, und dass an den Wahlen alle Volljährigen teilnehmen können. So steht es im Grundgesetz (Artikel 3 und 38). Dennoch war es lange umstritten.

 

Besonders das gleiche Wahlrecht, dass jeder Mann (später auch jede Frau) eine Stimme von gleichem Gewicht haben sollte, erschien den meisten unmöglich. Sie nannten auch einen Grund dafür: Wenn alle je eine gleiche Stimme hätten, würden die Armen die Mehrheit haben und könnten etwa Steuersenkungen beschließen, so dass der Staat seine Aufgaben nicht mehr erfüllen könnte. Daher waren noch 1848 selbst die Liberalen für ein ungleiches Wahlrecht. In Preußen bestand bis 1918 ein Dreiklassenwahlrecht.

 

Die Befürworter des gleichen Wahlrechts hießen damals Demokraten. Dreimal versammelten sie sich in Offenburg und erhoben ihre Forderungen. Die erste Offenburger Volksversammlung war im September 1847, als sich die Demokraten von den Liberalen getrennt hatten. Die zweite war im März 1848, als die Woge der Märzrevolution das Land ergriff. Die dritte war am 13. Mai 1849. Von ihr ging die Badische Revolution aus. Als sie die Regierung übernommen hatte, fand am 3. Juni erstmals in der deutschen Geschichte eine Wahl statt, in der die uneingeschränkte

 

Gleichheit der Stimmen galt. Das war die Verwirklichung der Offenburger Forderungen.

 

Offenburg war damals ein Symbol, auf das sich die Aufmerksamkeit der nach Einigkeit und Recht und Freiheit strebenden Nation richtete. Die Durchsetzung der Demokratie in Deutschland war schwierig. Viele haben dafür gekämpft. Aber man darf sagen:

 

Die Wiege stand in Offenburg.