Wohngeld- und Rentenstelle

Die Wohngeld- und Rentenstelle befindet sich im 1. Obergeschoss des BürgerBüros am Fischmarkt 2. Zugang besteht über das BürgerBüro im Erdgeschoss über Treppe oder Aufzug.

 

In der Wohngeldstelle können Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es entweder als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

 

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab: der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

 

In Offenburg gibt es eine größere Anzahl von Mietwohnungen, die auf Grund von Förderleistungen in der sozialen Wohraumförderung Belegungs- und Mietbindungen unterliegen. Ihr Bezug erfordert einen Wohnberechtigungsschein, den die Wohngeldstelle bei Vorliegen der Voraussetzungen, insbesondere Einhaltung von Einkommensgrenzen, ausstellt.

 

Im Versicherungsamt/Rentenstelle unterstützen wir insbesondere bei der Aufnahme von Rentenanträgen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VI) mit dem Ziel der Rentengewährung durch den zuständigen Versicherungsträger.


Die Öffnungszeiten der Wohngeld- und Rentenstelle:

Montag - Mittwoch und Freitag 8 - 12 Uhr

Donnerstag 8 - 18 Uhr

Über die Dienstleistungen der Wohngeld- und Rentenstelle  können Sie sich auch im alphabetischen Wegweiser des Bürgerservice' informieren.