Zell-Weierbach, "Obertal", 1. Änderung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Obertal“

Gemarkung Zell-Weierbach

 nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

 

Förmliche Beteiligung der Bürger an der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)

 

Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat hat am 18.06.2018 für den Bebauungsplan „Obertal“ die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung fand    vom 31.07. bis 22.09.2017 statt. Die Aufstellung der Bebauungspläne erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Für den Nr. 18 Bebauungsplan „Sonne“ in Zell-Weierbach wurde am 07.10.2019 der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst und am 19.10.2019 im Offenblatt bekannt gemacht. Nach Prüfung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen soll das Verfahren mit gleichem Geltungsbereich als 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Obertal“ fortgeführt werden. Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt weiterhin im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Ziel der Planänderung

Ziel der Planänderung ist es, die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Ergebnisses des 2018/19 durchgeführten städte- und hochbaulichen Wettbewerbs im Hinblick auf die Bebauung des Grundstücks des ehemaligen Gasthofs „Sonne“ zu schaffen.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Obertal“ ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

 


 

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 17 „Obertal“ wird vorranging innerhalb des markierten Bereichs auf dem Grundstück des ehem. Gasthaus „Sonne“ (Obertal 1) geändert, eine einzelne Vorschriften der Bebauungsplanänderung bezieht sich hingegen auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 „Obertal“.

 

Förmliche Bürgerbeteiligung

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung nebst Begründung sowie das Bebauungskonzept können in der Zeit

 

vom 30.11.2020 bis einschließlich 04.01.2021 (Auslegungsfrist)

 

im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden.

 

Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist es derzeit auf Grund der Corona-Pandemie notwendig, dass Sie vorab im Bürgerbüro Bauen telefonisch einen Termin vereinbaren. Hierzu können Sie sich während der Öffnungszeiten unter Tel.: 0781- 82 3000 anmelden. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag 08.00 – 17.00 Uhr, Freitag 08.00 – 13.00 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme eine Mund- und Nasenbedeckung vorgeschrieben ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht.